Parolen für die Abstimmung vom 8. März 2026

JA zur Bargeld-Initiative, JA zum Gegenvorschlag

Aus libertärer Sicht weist das heutige Geldsystem schwerwiegende Mängel auf, wie wir in unserem Positionspapier zum Thema darlegen. Nichtsdestoweniger ist die Existenz des Schweizerfrankens eine politische Realität. Nimmt man diese als gegeben an, so lassen sich durchaus freiheitliche Überlegungen zum Bargeld anstellen.

In einer Welt der ständig zunehmenden staatlichen Überwachung in allen Bereichen ist es ein berechtigtes Anliegen, Transaktionen unter Wahrung der Privatsphäre durchführen zu können, wie sie mit Bargeld vergleichsweise einfach möglich sind. Aus diesem Grund ist es aus realpolitischer Sicht folgerichtig, das Bargeld in der Verfassung zu verankern.

Die Aufnahme der zusätzlichen Bestimmungen ist aus Sicht der Libertären Partei auch deshalb unproblematisch, weil sie nicht darauf abzielt, privaten Anbietern Vorschriften zu machen sondern verhindern will, dass der Staat das Bargeld abschafft.

Das gleiche Anliegen verfolgt der Gegenvorschlag, der einen leicht prägnanteren Wortlaut beinhaltet, so dass ihm in der Stichfrage der Vorrang zu geben ist.

Andreas Puccio

Deutliches JA zur SRG-Initiative

«Jeder Rappen ist zuviel!» – das wäre die treffende Aussage – und nicht «200 Franken sind genug.» Es geht nämlich nicht darum, welche Sendungen man gut findet und welche nicht, sondern dass man Leute, die ein Angebot weder bestellt haben noch konsumieren, nur noch zu 200 statt zu 335 Franken verdonnert.

Auch das ist noch viel zuviel – niemand auf der ganzen Welt bezahlt noch mehr – denn die 200 Franken basieren nicht auf Freiwilligkeit. Wäre das Programm so gut, wie uns die Königin am Leutschenbach weismachen möchte, bräuchte sie ja keinen Zwang.

Was für eine Absurdität: Sie betreiben dich, wenn du nicht für Ihr Programm bezahlst, das du nicht schaust! Ähnlich absurd ist es bei Unternehmen: Diese haben weder Augen noch Ohren, können weder SRF schauen noch hören und selbst die Mitarbeiter, welche das könnten, bezahlen das nicht bestellte Programm schon zuhause – und trotzdem langen die Meinungseinpeitscher der SRG auch dort gnadenlos zu.

Und ja: Es ist ja schön, dass sie vorgaukeln, um Objektivität bemüht zu sein. Doch das ist eine Illusion: Es gibt keine Objektivität. Schon die Auswahl der Themen, das Framing, die Moderation – alles ist einseitig politisch gefärbt. Und in bester Sozialistenmanier sollen andere für diesen Schmarren bezahlen. Lasst euch nicht von ihren Versprechen beirren, die sie euch über ihre mediale Übermacht einzuhämmern versuchen und sagt JA zur SRG-Initiative – in einem ersten Schritt.

Martin Hartmann

JA zur Individualbesteuerung

Die Libertäre Partei sagt JA zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, weil Heiratsstrafe und Konkubinatsstrafe abgeschafft gehören und auch in der Ehe ein Recht auf Privatsphäre besteht.

Im heutigen System werden Ehegatten gemeinsam zu einem reduzierten Tarif besteuert. Das jedoch nur, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Bei getrennten Wohnsitzen werden sie je einzeln zum Grundtarif besteuert. Ebenso unverheiratete Paare, die aber immer, auch wenn sie zusammenwohnen. Hat ein Konkubinatspaar jedoch ein Kind, kann ein Elternteil wiederum den tieferen Tarif für Familien geltend machen. Je nach persönlichem Lebensentwurf fällt die Steuerrechnung für beide zusammen höher oder tiefer aus, abhängig von der Höhe des Einkommens und davon, ob nur ein Einkommen erzielt wird oder beide Partner erwerbstätig sind, ob das Paar in einem oder zwei Haushalten lebt und ob sie Kinder haben oder nicht.

Ein Grundanliegen der Libertären Partei ist die uneingeschränkte Achtung des individuellen Lebensentwurfs jeder Person, insbesondere durch den Staat. Dies schliesst eine steuerliche Ungleichbehandlung aufgrund des Zivilstandes, der Wohnsituation oder der Familienplanung kategorisch aus. Die sogenannte «Heiratsstrafe» benachteiligt verheiratete Doppelverdiener gegenüber Konkubinatspaaren. Unverheiratete Paare mit nur einem Erwerbseinkommen hingegen können den tieferen Ehegattentarif nicht beanspruchen und werden durch diese «Konkubinatsstrafe» unter dem Titel «Familienförderung» zu einer ungewollten Ehe gedrängt. Die Individuelle Freiheit verlangt, dass jede Person frei über Beziehungsform und Zusammenleben entscheiden kann, ohne «fiskalische Anreize».

Der oft ins Feld geführte «administrative Mehraufwand» ist keine Rechtfertigung für eine steuerliche Diskriminierung bestimmter Lebensentwürfe. Jede Person soll einzeln für die eigenen Finanzen verantwortlich sein und jeder soll vom Staat gleichbehandelt werden. Wenn jeder Ehegatte eine eigene Steuererklärung einreicht, wird zudem auch innerhalb der Ehe die Privatsphäre gewahrt. Bisher waren Verheiratete durch die gemeinsame Deklaration gezwungen, dem anderen Ehegatten sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte offenzulegen, was auch in einer ehelichen Gemeinschaft für manche eine ungewollte Offenlegung privater Angelegenheiten bedeuten kann. Ein weiterer begrüssenswerter Aspekt der Individualbesteuerung ist, dass die Solidarhaftung von Ehegatten für Steuerschulden abgeschafft wird. Es ist nicht legitim, einen Ehegatten zu belangen für Steuern, welche der andere Ehegatte nicht bezahlen kann oder will.

Der Staat hat individuelle Lebensentwürfe zu respektieren. Ob zwei oder mehr Personen zusammen einen Haushalt führen, heiraten oder Kinder kriegen darf nicht zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung führen. Deshalb empfiehlt die Libertäre Partei ein klares JA!

PS: Steuern sind Raub!

Dominik Loew

NEIN zur Klimafonds-Initiative

Aus libertärer Sicht erübrigt sich eine ausführliche Diskussion dieser Vorlage. Die Thematik des staatlichen «Klimaschutzes» hat bereits sektenartige Züge angenommen. Anstelle einer weiteren Vorlage, die vor Freiheitsfeindlichkeit nur so strotzt und weitere staatliche Ausgaben und Subventionen vorsieht, sollte der Staat den Bürgern mehr Entscheidungsfreiheit gewähren sowie Regulierung und Technologieverbote abbauen, da die Erfahrung zeigt, dass die staatliche Verhaltenssteuerung bestenfalls wirkungslos, häufig aber sogar kontraproduktiv ist.

Andreas Puccio

One comment

  1. Aus meiner libertärer Sicht kann die Heiratsstrafe auf Bundesebene mit einer der folgenden drei Mitteln abgeschafft werden:
    1. Abschaffung der (direkten) (Bundes-)Steuern, weil Steuern einfach Raub sind
    2. Einführung einer Flat Tax Rate (Abschaffung der Steuerprogression)
    3. Einführung des Vollsplittings (Einkommen des Ehepaars wird zusammengezählt und anschliessend durch zwei geteilt)
    Die 3. Variante wurde bereits von einigen Kantonen eingeführt (z. B. Thurgau).
    In eurer Begründung wurde diese einfache Möglichkeit nicht erwähnt noch wurde kritisiert, dass die Kantone die Heiratsstrafe ungenügend abgeschafft hätten.
    Zudem wird mit dieser Vorlage das Föderalismusprinzip vom Bund angegriffen.
    Selbstverständlich können Steuern nie «gerecht» sein, sondern höchstens wertneutral.

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