Das ist reine Polizeiwillkür!
Art. 33 VRV untersagt “namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts” … “fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften”. Die Verzeigungen fanden unseres Wissens am Tag statt in einem dünn besiedelten Gebiet. Das Kurvenfahren gehört beim Motorrad zum Schwierigsten und sollte regelmässig…