Das ist reine Polizeiwillkür!
Art. 33 VRV untersagt “namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts” … “fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften”. Die Verzeigungen fanden unseres Wissens am Tag statt in einem dünn besiedelten Gebiet. Das Kurvenfahren gehört beim Motorrad zum Schwierigsten und sollte regelmässig geübt werden, vor allem von unerfahrenen Lenkern wie in diesem Fall (17 und 21). Das ist keinesfalls “unnötiges Herumfahren”, sondern dient der Verkehrssicherheit. Die LP wehrt sich dezidiert dagegen, dass Motorradfahrer, die ihre Eigenverantwortung wahrnehmen, dafür gebüsst werden.
hoi mitenand, keine Willkür, einfach Durchsetzung der bestehenden Gesetze. Auf der Hulftegg haben wir das genau gleiche Problem, mich störts nicht, aber die Leute im Dorf schon. “Die individuelle Freiheit hört dort auf, wo deren Ausübung die Freiheit der Allgemeinheit beeinträchtig”. So oder ähnlich hat es mal ein intelligenter Mensch gesagt. “Dient der Verkehrssicherheit” ist lustig !