
Parolen für die Abstimmung vom 27. September 2026
JA zur Neutralitätsinitiative
Martin Hartmann
Die Libertäre Partei ist der Ansicht, dass die vielzitierte «flexible Neutralität» ein Irrweg ist. Wir wollen unseren Politikern keinen Spielraum einräumen, mit dem sie uns «flexibel» zur Kriegspartei machen und uns in Kriege verwickeln können.
Staatliches Handeln ist an das Gesetz gebunden und das vergessen Bundesräte wie FDP-Cassis, welche die Neutralität nun neu definieren wollen. Ihre aktivistische, interventionistische Interpretation der Neutralität bricht mit dem Grundsatz der Nichteinmischung, der seit Jahrhunderten die Basis unserer Aussenpolitik bildet.
«Stille sitzen» war die Erkenntnis der Schweizer schon vor hunderten von Jahren nach der desaströsen Niederlage in Marignano. Der Beitrag der Schweiz zum Frieden besteht nicht in bewaffneten Kriegsaktionen im Ausland, sondern in der Friedensvermittlung und Diplomatie. Voraussetzung ist eine glaubhafte Neutralität.
Die Verbrüderung Cassis mit Selensky bspw. an einem Ukraine-ohne-Russland-Gipfel auf dem Bürgenstock hat der glaubwürdigen Schweizer Neutralität nachhaltig geschadet, sowohl in den Augen der USA wie auch Russland. Deshalb ist die Neutralitätsinitiative notwendig: Wir müssen den Herrschern wieder in Erinnerung rufen, was die Schweizer Neutralität ausmacht: die logische Konsequenz aus dem Nicht-Aggressions-Prinzip für die Aussenpolitik. Man soll anderen keine Gewalt antun.
Wir wollen unsere Kinder nicht dem Kriegsaktivismus der EU-Eliten opfern. Deshalb wehren wir uns auch gegen die EU-Sanktionen gegen Russland, welche die Schweiz übernehmen soll. Freier Handel ist die beste Friedenssicherung. Wer wirtschaftlich miteinander verflochten ist, führt keinen Krieg gegeneinander.
Sanktionen werden zudem meist undemokratisch, von wenigen Funktionären in Brüssel oder Bern, beschlossen und wirken als kollektive Strafe gegen die Bevölkerung der betroffenen Länder statt gegen die eigentlich Verantwortlichen.
Sie verletzen ausserdem fundamentale Eigentumsrechte: Wenn der Staat Unternehmern vorschreibt, wem sie ihre Produkte verkaufen dürfen, oder die Vermögenswerte von Sanktionierten konfisziert, ist das ein Übergriff auf das Eigentum von Einzelnen – unabhängig davon, ob man deren politische Haltung teilt. Das erfährt exemplarisch der Schweizer Nachrichtendienstler Jacques Baud, der für seine abweichende Meinung zum Ukraine-Krieg sanktioniert werden soll.
Die Schweiz hat nichts in einem Kriegsbündnis wie der NATO verloren. Sie ist wertvoller als Vermittlerin zwischen den Fronten – dank ihrer immerwährenden, bewaffneten Neutralität.
NEIN zur Ernährungsinitiative
Andreas Puccio
Wenn man den Initiativtext liest, dann springen einem direkt die üblichen Formulierungen ins Auge. Bund und Kantone «sorgen für» dies und das, der Bund «schafft Voraussetzungen» und «strebt an». Für jeden Liberalen müsste die Parole damit bereits klar sein. Der Vollständigkeit halber gehen wir trotzdem kurz auf den Inhalt ein. Selbstverständlich ist Ernährungssicherheit wichtig. Der Weg dazu sind aber nicht irgendwelche Bestrebungen, die Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung zu ändern oder landwirtschaftliche Betriebe in Richtung bestimmter Produktionsformen zu steuern. Was produziert und konsumiert wird, sollen die Anbieter und Konsumenten entscheiden, aber sicher nicht die Politik.
Vorlagen im Kanton Zürich
NEIN zur Änderung des Lehrpersonalgesetzes
Andreas Puccio
Die vorgeschlagene Änderung erhöht die Staatsausgaben, indem sie zu Mehrkosten von rund 83 Millionen Franken pro Jahr führt. Getreu unserer Positionen sind wir dafür, die freie Schulwahl, organisatorische Freiheit, Dezentralität und alternative Schuldmodelle zu fördern, statt das zentralistisch organisierte staatliche Bildungswesen noch weiter aufzublähen.
NEIN zur Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes sowie des Gesundheitsgesetzes
Andreas Puccio
Die vorgeschlagene Änderung ist ein Gegenvorschlag zur Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». Während die Libertäre Partei selbstverständlich auch am Lebensende das Recht auf Selbstbestimmung anerkennt, geht es bei der Vorlage um mehr, denn sie betrifft auch private Institutionen. Aus der individuellen Selbstbestimmung folgt aber nicht, dass Private zur Duldung assistierter Suizide in ihren Räumlichkeiten verpflichtet werden dürfen. Die Freiheit muss vielmehr für beide Seiten, für Bewohner und eben auch private Institutionen, gelten.