Vernehmlassungsantwort: Libertäre Partei lehnt Totalrevision des Gesundheitsgesetzes SG ab

Baar, 15. Januar 2026 – Die Libertäre Partei hat heute ihre Stellungnahme zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton St. Gallen eingereicht. Wir lehnen den Entwurf entschieden ab. Unter dem Deckmantel einer Modernisierung versteckt sich einmal mehr ein weiterer Ausbau der Bevormundung, der sogar in einer völlig inakzeptablen Impfpflicht gipfelt.

Das Recht auf den eigenen Körper ist nicht verhandelbar

Im Zentrum unserer Ablehnung steht die prinzipielle libertäre Überzeugung des Selbsteigentums. Jeder Mensch hat das alleinige Eigentum an seinem Körper. Niemand, sonst, insbesondere nicht der Staat darf darüber verfügen.

Daraus folgt insbesondere, dass nur die betroffene Person über Eingriffe in den eigenen Körper zu entscheiden hat. Unerheblich ist dabei, ob ein Eingriff «geringfügig» ist oder dem «Gemeinwohl» dient. Selbst kleine Verletzungen der körperlichen Integrität öffnen staatlichen Übergriffen Tür und Tor und sind mit den Rechten des Individuums unvereinbar. Appelle an die Solidarität sind wohl gut gemeint und politisch gängig, stehen aber nicht über dem Prinzip des Selbsteigentums.

Keine staatliche Gesundheitserziehung

Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche bevormundenden Stellen, in denen es scheint, als wolle der Staat die Bürger zu einem gesunden Leben erziehen. So soll festgeschrieben werden, dass jede Person «Verantwortung für die eigene Gesundheit» trägt oder die «gesundheitliche Ungleichheit ausgeglichen» werden. Angestrebt wird zudem eine «ausreichende Gesundheitskompetenz» der Bevölkerung.

Für die Libertäre Partei ist klar, dass die Gesundheit Privatsache ist und den Staat nichts angeht. Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, die Bürger zu einem «gesunden Leben» zu erziehen. Die Verantwortung für das eigene Leben und die eigene Gesundheit liegt beim Individuum. Selbstverständlich heisst dies auch, dass die Verantwortung für ein ungesundes Leben nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden darf.

Impfpflicht mit absurdem Bussenrahmen

Besonders stossend ist die geplante Einführung einer kantonalen Impfpflicht. Auch wenn das Epidemiengesetz den Kantonen ermöglicht, ein Obligatorium einzuführen, heisst dies nicht, dass dies auch getan werden muss.

Dass die Impfpflicht durch einen absurden Bussenrahmen von bis zu 20’000 Franken flankiert wird, macht die aggressive Stossrichtung der Vorlage deutlich. Im Resultat ergibt sich geradezu ein faktischer Impfzwang.

Eine Beschränkung auf bestimmte Gruppen oder Tätigkeiten ist dabei kein Trost, da sie letztlich vom Ermessen der Verwaltung abhängt. Wie zur Corona-Zeit zu sehen war, führen solche Bestrebungen zu fortschreitender Einmischung in das Privatleben, zur gesellschaftlichen Spaltung und zur Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen, die schlicht ihre Grundrechte wahrnehmen wollen.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist zeitlos und darf nicht dem politischen Aktionismus geopfert werden.

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