
Vernehmlassung VÜPF/VD-ÜPF: Libertäre Partei lehnt Ausbau der Überwachung ab
Die Libertäre Partei spricht sich in ihrer Vernehmlassungsantwort klar und deutlich gegen die geplante Teilrevision zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) aus. Hinter dem Vorwand einer Vereinfachung und nötigen Anpassung verbirgt sich ein massiver Ausbau staatlicher Überwachungsbefugnisse.
Mit der Schaffung neuer Auskunfts- und Überwachungstypen, der möglichen Ausweitung der Mitwirkungspflichten für Anbieter sowie der Pflicht zur Entfernung von Verschlüsselungen wird der Weg in einen Überwachungsstaat weiter zementiert.
Für die Libertäre Partei ist ist die Revision kein technisches Detailgeschäft, sondern ein weiterer Schritt hin zu einem Staat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt und immer tiefere Einblicke in deren Kommunikation fordert.
Neben den gravierenden Eingriffen in die Grundrechte warnt die Libertäre Partei auch vor den wirtschaftlichen Folgen. Innovative Schweizer Unternehmen wie Proton oder Threema geraten zunehmend unter Druck und könnten den Standort Schweiz als Folge der neuen Regeln verlassen.
Besonders bedenklich funde ich, dass offensichtlich das Parlament in der Vergangenheit Gesetze mit grossen Freiheiten für die Regierung erlassen hat. Böse überspitzt könnte man auch von “Ermächtigung” reden. Verordnungen dürfen nur Details regeln, alles andere ist ein Verstoss gegen die Gewaltenteilung. Letztes Jahr hat der Bundesrat auch per Verordnung die private Gartengestaltung übernommen und Gärtnereien enteignet, indem die beliebtesten Gartenpflanzen komplett verboten wurden (“invasive Neophyten”). Das vieles in der Verbotsliste keinen Sinn macht, kann wegen Durchsetzung per Verordnung kaum angefochten werden.
Die geplante Teilrevision zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) sollte den Bürgerinnen und Bürger dienen und sie nicht mit neuen Überwachungsinstrumenten gängeln. Der vorliegende Entwurf stellt die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht, anstatt ihnen zu dienen. Er ist daher abzulehnen.