Freiheit, Selbstbestimmung und Militärpflicht

Der Militärdienst verlangt vom Bürger mehr als jede andere staatliche Pflicht. Wer Dienst leistet, stellt dem Land nicht nur seine Zeit und Arbeitskraft zur Verfügung. Im äussersten Fall setzt er seine Gesundheit und sein Leben aufs Spiel. Ein solches Opfer kann der Staat nicht allein mit Gesetzen, Traditionen oder patriotischen Appellen einfordern. Es braucht einen überzeugenden Grund: Die Verteidigung der eigenen Freiheit.

Die Schweizer Milizarmee beruht auf einem einfachen Grundsatz: Wer als freier Bürger über sein Land mitbestimmt, ist auch bereit, dessen Freiheit zu verteidigen. Nicht ein abgehobener Machtapparat, sondern der bewaffnete Bürger schützt das Gemeinwesen. Er verteidigt sein Land, weil es sein Land ist: weil er an seinen politischen Entscheidungen mitwirken kann, weil die Macht begrenzt bleibt und weil keine fremde Instanz über ihn herrscht. Militärdienst ist in diesem Verständnis kein Dienst an einer Regierung, sondern ein Dienst an der Freiheit.

Wie eng Wehrwille und Freiheit zusammengehören, zeigte General Henri Guisan am 25. Juli 1940. In einer der bedrohlichsten Stunden der Schweizer Geschichte versammelte er die ranghöchsten Offiziere der Armee auf dem Rütli. Der Ort war mit Bedacht gewählt. Guisan wollte nicht nur eine militärische Strategie bekannt geben, sondern die Armeeführung auf einen gemeinsamen Willen einschwören: Die Schweiz würde ihre Unabhängigkeit verteidigen und sich einer fremden Macht nicht freiwillig unterwerfen. Der Rütlirapport wurde deshalb zum Symbol des Widerstandswillens. Die Soldaten sollten wissen, wofür sie kämpften: Für ein freies, unabhängiges Land.

Doch dieser Gedanke verliert seine Grundlage, wenn die Schweiz ihre Selbstbestimmung schrittweise preisgibt. Wenn sie sich rechtlich an fremde Institutionen bindet, fremdes Recht übernimmt und sich finanziell oder politisch in dauerhafte Abhängigkeiten begibt, stellt sich eine unausweichliche Frage: Was genau soll der Schweizer Bürger dann noch verteidigen?

Man kann von den Menschen nicht verlangen, ihr Leben für die Unabhängigkeit des Landes einzusetzen, während dieselbe Unabhängigkeit auf politischem Weg aufgegeben wird. Man kann ihnen nicht erklären, dass die Souveränität notfalls mit der Waffe geschützt werden muss, während sie am Verhandlungstisch zur blossen Verfügungsmasse wird.

Aus libertärer Sicht reicht der Widerspruch allerdings noch tiefer. Selbst wenn die Schweiz vollkommen frei und unabhängig bliebe, darf der Staat keinen Menschen zum Kriegsdienst zwingen. Er hat kein Recht, über das Leben seiner Bürger zu verfügen. Freiheit lässt sich nicht verteidigen, indem man dem Einzelnen die Entscheidung über sein eigenes Leben nimmt.

Dabei geht es nicht um Abschottung. Die Schweiz kann mit anderen Staaten zusammenarbeiten, Handel treiben und vertragliche Verpflichtungen eingehen. Zusammenarbeit unter freien Partnern ist etwas anderes als Unterordnung. Entscheidend ist, ob die Schweizer Bürger weiterhin selbst über ihr Recht, ihre Institutionen und ihre Zukunft bestimmen können.

Eine Milizarmee passt zu einem freien und souveränen Bürgerstaat – sofern ihre Bürger aus eigener Überzeugung dienen. Sie passt jedoch immer weniger zu einem Land, das seine politischen Entscheidungen zunehmend nach äusseren Vorgaben ausrichtet. Wird die Schweiz zu einem blossen Verwaltungsraum innerhalb einer übergeordneten Ordnung, verliert der Appell an den Wehrwillen seine Glaubwürdigkeit. Dann wäre es ehrlicher, die Landesverteidigung bezahlten Berufssoldaten oder angeworbenen Söldnern zu übertragen. Wer für Lohn kämpft, schliesst einen Vertrag. Wer als Bürger kämpfen soll, braucht dagegen etwas Eigenes, das zu verteidigen sich lohnt – und die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden.

Gerade deshalb ist die Frage der Landesverteidigung untrennbar mit der Frage der Souveränität verbunden. Eine Armee allein macht ein Land noch nicht unabhängig. Unabhängigkeit beginnt dort, wo ein Volk seine eigenen Gesetze beschliesst, seine eigenen Interessen vertritt und die Verantwortung für seine Entscheidungen selbst trägt.

Die Schweiz kann auf die Opferbereitschaft ihrer Bürger zählen, wenn sie deren Freiheit bewahrt. Beanspruchen darf sie deren Leben nicht. Wer Bürger dafür gewinnen will, ihr Land zu verteidigen, schuldet ihnen ein freies Land – und muss ihre eigene Freiheit achten.

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