Liechtenstein-Hack: Der Beweis, dass der Staat beim Schutz unserer Daten versagt – Bundesrat muss Transparenzregister vor Ende September stoppen!

Medienmitteilung vom 5.8.2026

Die Interventionsspirale bestätigt sich erneut
Was sich diese Woche in Liechtenstein abspielt, ist kein Einzelfall, sondern die logische Konsequenz einer Interventionsspirale, vor der die Libertäre Partei seit Jahren warnt. Jede staatliche Intervention – heute die Geldwäschereibekämpfung, morgen die Chatkontrolle – schafft neue Probleme, die dann wieder nur mit noch mehr Staat «gelöst» werden sollen. Das Muster ist immer dasselbe: gut gemeint, katastrophal in der Wirkung.

Frankreich und Liechtenstein: Der Honeypot-Effekt in der Praxis
Frankreich hat es vorgemacht: Das dortige Krypto-Register wurde gehackt, seither werden Kinder von Krypto-Besitzern gezielt entführt, weil Kriminelle plötzlich Namen und Adresse kennen. Jetzt hat es Liechtenstein erwischt: 31’000 Rechtsträger, ihre wirtschaftlich Berechtigten, ihre Vermögensverhältnisse – alles in den Händen unbekannter Täter. Beide Fälle zeigen exemplarisch den Honeypot-Effekt: Wer sensible Daten zentral bündelt, schafft ein Ziel, das es ohne diese Sammelwut nie gegeben hätte. Kriminelle müssen nicht mehr mühsam einzelne Vermögende ausfindig machen – der Staat liefert ihnen die Kundenliste frei Haus.

Reiner EU-Nachvollzug ohne eigene Interessenabwägung
Genau dieses Muster droht der Schweiz am 1. Oktober 2026 mit dem neuen Transparenzregister beim Bundesamt für Justiz. Dabei handelt es sich nicht einmal um eine eigenständige Schweizer Notwendigkeit, sondern um reinen regulatorischen Nachvollzug der EU-Geldwäscherei-Richtlinie – Regulierungsimitation ohne eigene Interessenabwägung, obwohl die Schweiz gar nicht Mitglied der EU ist. Und wie bei jedem staatlichen Datentopf ist auch hier absehbar, was als Nächstes passiert: Was heute der Geldwäschereibekämpfung dient, wird morgen von Steuerbehörden angezapft, übermorgen von Geheimdiensten – Zweckentfremdung ist keine Ausnahme, sondern die Absicht. Einmal geschaffene Register werden nie wieder kleiner, nur ihr Verwendungszweck wird beliebig ausgeweitet.

Null Verantwortung, irreversibler Schaden
Besonders zynisch: Die Verantwortung für diesen Datenklau trägt am Ende niemand. Kein Amtsleiter tritt zurück, keine Behörde zahlt Schadenersatz, kein Bundesrat übernimmt die Konsequenzen. Während private Unternehmen bei einem Datenleck mit Bussen, Klagen und Reputationsverlust rechnen müssen, trägt beim Staat der Bürger das volle Risiko – und der Staat exakt null. Diese Asymmetrie wäre schon bei einem finanziellen Schaden stossend. Bei gestohlenen Personendaten ist sie fatal, denn anders als Geld lassen sich einmal gestohlene Identitätsdaten nie zurückholen. Ein Bussgeld kann man erlassen, eine Überweisung rückgängig machen – gestohlene Daten sind für immer weg, der Schaden ist irreversibel.

Zwangsbeglückung ohne Opting-out
Hinzu kommt: Niemand wurde je gefragt, ob er seine hochsensiblen Vermögensdaten diesem Register anvertrauen will. Wer sich weigert, wird bestraft – reine Zwangsbeglückung ohne jede Opting-out-Möglichkeit, während der Markt mit privaten, reputationsgetriebenen Lösungen längst bessere Antworten böte.

Dieselbe Rhetorik wie bei Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle
Und das Muster ist uns nur allzu bekannt: Dieselbe Rhetorik von «nur zum Schutz» und «nur für den Ausnahmefall» kennen wir von der Vorratsdatenspeicherung und der Chatkontrolle – auch dort baut der Staat Überwachungsinfrastruktur auf, die früher oder später gehackt oder missbraucht wird.

Kosten für die Ehrlichen, Nutzen für niemanden
Am Ende bleibt ein groteskes Kosten-Nutzen-Verhältnis: Zehntausende Schweizer sollen ab Oktober massiven Compliance-Aufwand betreiben, um ein System zu füttern, das offensichtlich und absehbar nicht sicher ist. Die eigentlichen Geldwäscher und Terrorfinanzierer umgehen solche Register ohnehin. Getroffen werden einzig Unternehmen von ehrlichen Bürgern. Der Staat verspricht Sicherheit vor Kriminalität und liefert stattdessen die Blaupause für neue Verbrechen.

Forderung
Die Libertäre Partei fordert den Bundesrat deshalb unmissverständlich auf, das Transparenzregister-Gesetz per 1. Oktober 2026 nicht in Kraft zu setzen. Liechtenstein hat uns gerade schmerzhaft bestätigt, wovor wir immer gewarnt haben: Dem Staat sensible Daten anzuvertrauen ist kein Sicherheitsgewinn, sondern ein Sicherheitsrisiko – ganz gleich, mit welchem noch so wohlklingenden Vorwand er dafür wirbt.

Kontakt
Anatol Lüthi, Vorstand, anatol.luethi@libertaere-partei.ch, +41 76 227 98 77

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