Parolen für die Abstimmung vom 30. November

Wir lehnen auf eidgenössischer Ebene sowohl die «Volksinitiative für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» als auch die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik» ab.

NEIN zur Leichenfledderei-Initiative («Zukunftssteuer»)

Die Libertäre Partei sagt NEIN zur konfiskatorischen «Initiative für eine Zukunft», weil es ohne Eigentum keine Zukunft gibt.

Hinter dem verharmlosenden Titel «Eidgenössische Volksinitiative für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» der JUSO versteckt sich eine komplette Verstaatlichung grosser Vermögen unter dem Vorwand des Klimaschutzes, auch irreführend «Zukunftsinitiative» genannt. Es soll auf Bundesebene eine Erbschaftssteuer von 50% eingeführt werden auf Vermögen ab CHF 5 Mio., zusätzlich zu den kantonalen Erbschaftssteuern.

Dogmatisch betrachtet ist die Erbschaftssteuer auf libertärer Sicht wohl die einzige Steuer, die sich legitimieren lässt, weil mit dem Leben auch das Eigentum endet und sich die Gemeinschaft an einem herrenlosen Vermögen legitim bedienen dürfte. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass der Erblasser nicht bereits zu Lebzeiten Anordnungen über sein Vermögen für die Zeit seines Ablebens getroffen hat, welche durch die Eigentumsgarantie geschützt sind. Zusätzlich sieht das Erbrecht eine gesetzliche Erbfolge vor.

Die «Zukunftsinitiative» missachtet gesetzliche Erbfolge und letztwillige Verfügungen und verstösst damit gegen die Eigentumsgarantie. Aufgrund der Erhebung zusätzlich zu den kantonalen Erbschaftssteuern, welche ebenfalls bis zu 50% betragen können, führt die JUSO-Initiative zu einer fast vollständigen Enteignung grosser Vermögen. Eine solche konfiskatorische Besteuerung ist verfassungswidrig. Der Vorschlag der Jungsozialisten, die Steuer könne auch in Form von Aktien entrichtet werden, wenn die Liquidität nicht vorhanden sei, entlarvt die wahre Gesinnung hinter der Steuer: die kommunistische Verstaatlichung der Privatwirtschaft.

Privateigentum ist eines der zentralen Anliegen der Libertären Partei und unantastbare Grundlage für die Zukunft einer freien Gesellschaft. Die Zukunftsinitiative beraubt die Schweizer ihrer Zukunft, deshalb empfiehlt die Libertäre Partei ein klares NEIN!

Dominik Loew

NEIN zur Service-citoyen-Initiative

Die Service-Citoyen-Initiative versucht die staatliche Diskriminierung von Männern zu beenden, indem sie auch Frauen in die Pflicht nimmt. Dies gilt jedoch nur für Schweizer und erlaubt es weiterhin Ausländern, als Trittbrettfahrer an den Früchten anderer teilzuhaben.

Die Initiative ersetzt ungleiche Freiheit – bei der nur Männer dienen müssen – durch gleiche Unfreiheit, indem sie die Pflicht auf alle ausdehnt. Aus libertärer Sicht wäre es jedoch konsequent, den bestehenden Zwang für Männer abzubauen, statt ihn auf alle Schweizer auszuweiten.

Unsere klare Forderung bleibt daher die vollständige Abschaffung der Dienstpflicht. Eine staatlich verordnete Dienstpflicht ist nichts anderes als eine Aneignung von Lebenszeit, weshalb aus libertärer Perspektive korrekterweise von Zwangsarbeit, Fronarbeit oder sogar staatlicher Sklaverei gesprochen werden muss.

Die vermeintliche Wahlfreiheit zwischen Militär, Zivilschutz oder zivilem Dienst ist keine Freiheit, sondern lediglich eine Auswahl zwischen verschiedenen Formen von staatlichem Zwang. Darüber hinaus führt staatliche Arbeitslenkung stets zu Ineffizienz, zu Pseudo-Projekten und zu einer Fehlallokation wertvoller Ressourcen. Eine freie Gesellschaft basiert auf freiwilliger Kooperation – nicht auf staatlichem Zugriff auf die Arbeitskraft seiner Bürger.

Die Initiative mag gute Absichten verfolgen, doch sie ist planwirtschaftlich, erweitert die Macht des Staates und setzt auf Zwang statt auf Freiheit. Deshalb empfehlen wir ein NEIN zur Service-Citoyen-Initiative.

Martin Hartmann

Vorlagen Kanton Zürich

NEIN zur Änderung des EG KVG

Hier steht wieder einmal eine Vorlage zur Debatte, bei der sich Kantons- und Regierungsrat uneinig sind. Während letzterer richtigerweise darauf hinweist, dass der bereits beträchtliche Beitrag für die Prämienverbilligung um weitere 50 bis 60 Millionen Franken anstiege und damit auf Steuerzahler höhere Kosten zukämen, möchten wir insbesondere einmal mehr auf die grundsätzlichen Probleme des Gesundheitssystems hinweisen. Der Tatsache, dass die Kosten der Gesundheitsversorgung ausufern und eine immer stärkere Belastung darstellen, muss mit tiefgreifenden Reformen begegnet werden, wie wir in unseren Positionen deutlich hervorheben. Insbesondere ist das Krankenkassenobligatorium abzuschaffen. Die vorgeschlagene Pflästerlipolitik ist dagegen einmal mehr abzulehnen.

Andreas Puccio

NEIN zur Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»

Eine Minderheit der befragten Mitglieder möchte die Initiative annehmen, da ein faktischer Zwang, digitale staatliche Angebote zu nutzen namentlich wegen der damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre als problematisch erachtet wird. Die Mehrheit der Mitglieder lehnt die Initiative jedoch ab, da eine Drittwirkung zwischen Privaten befürchtet wird. Aus libertärer Sicht ist es abzulehnen, dass privaten Anbietern von staatlicher Seite Vorschriften gemacht werden, wie ihre Angebote auszusehen haben.

Stimmfreigabe zum Gegenvorschlag des Kantonsrats

Demgegenüber befürwortet die Hälfte der befragten Mitglieder den Gegenvorschlag des Kantonsrats, mit dem Grundrechte im digitalen Raum gewahrt werden und ein Recht auf Informationssicherheit verbrieft werden sollen. Die andere Hälfte lehnt den Gegenvorschlag ab, da er ihrer Meinung nach zu sehr auf analoge Dienste fokussiere.

Stichfrage: Gegenvorschlag

Die Parole zur Stichfrage fällt zugunsten des Gegenvorschlags aus.

Andreas Puccio

NEIN zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»

Die Initiative will Gemeinden ein umfassendes Vorkaufsrecht an Liegenschaften einräumen, um gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsfreiheit und die Vertragsfreiheit. Privateigentum ist die Grundlage der Marktwirtschaft und einer freien Gesellschaft.

In einem freien Markt gibt es keine überhöhten Mieten und keine Wohnungsnot. Die Initiative verschärft die Problematik zusätzlich, weil das für private Käufer verfügbare Angebot abnimmt, dafür aber Unsicherheit, Kosten und Verzögerungen für Käufer und Investoren zunehmen. Der einzige Weg, die hohen Mieten und das zu geringe Angebot an Wohnraum zu bekämpfen, ist die Abschaffung des Mieterschutzes und die Deregulierung der Bauvorschriften.

Verstaatlichung verletzt die Eigentumsgarantie und führt zu noch mehr Inneffizienz im Immobilienmarkt auf Kosten der Mieter und der Steuerzahler. Deshalb empfiehlt die Libertäre Partei ein klares NEIN!

Nein zum Gegenvorschlag des Kantonsrats

Der Gegenvorschlag des Kantonsrats, welcher unverständlicherweise von FDP, Mitte, EDU und der GLP unterstützt wird, greift nicht in die Eigentumsrechte ein, sondern sieht eine Stärkung der bestehende Wohnbauförderung durch einen höheren Rahmenkredit für zinslose oder zinsgünstige Darlehen vor. Das ist nichts anderes als eine Subventionierung auf Kosten der Steuerzahler und führt zu Marktverzerrungen. Auch beim Gegenvorschlag empfiehlt die Libertäre Partei ein NEIN.

Dominik Loew

NEIN zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (Umsetzung der «Mobilitätsinitiative)

Für die Libertäre Partei kommt dem Föderalismus und der Gemeindeautonomie hohe Bedeutung zu. Die Strassen mit überkommunaler Bedeutung befinden sich im Eigentum der Städte Zürich und Winterthur, womit es auch ihnen überlassen sein sollte, Geschwindigkeitsanordnungen zu treffen. Dies hat konsequenterweise selbst dann zu gelten, wenn diese unsinnig oder aufgrund bestimmter ideologischer Gesichtspunkte oder zur breitflächigen Einführung von Tempo 30 erlassen werden. Im Umkehrschluss muss natürlich gelten, dass die Städte auch die Kosten ihrer zweifelhaften Experimente selbst tragen und nicht via Zentrumslastenausgleich die anderen Regionen des Kantons zur Kasse bitten können. Ein solcher Zustand ist stossend; es ist ihm aber durch Abschaffung aller Transferzahlungen zu begegnen und nicht durch weitere Einmischungen des Kantons in kommunale Angelegenheiten.

Andreas Puccio

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