Fall Ameti: Krise der Meinungsfreiheit in der Schweiz
Der Fall Ameti sorgt international für Empörung. Politische Akteure, die sich als liberal und freiheitlich bezeichnen, rufen plötzlich nach staatlicher Intervention. Die Libertäre Partei bleibt als einzige konsequent in ihrem Eintreten für uneingeschränkte Meinungsfreiheit. – auch bei kontroversen und unpopulären Äusserungen.
Sanija Ameti schiesst mit einer Pistole auf ein Bild der heiligen Maria mit dem Jesuskind und postet das Foto auf Social Media. So weit, so bekannt.
Der Aufruhr ist gross, die Empörung international. Nur das SRF macht bis gestern 15:00 Uhr einen auf die drei Affen: sieht nichts, hört nichts und sagt nichts. Alle, die sich sonst liberal und freiheitlich nennen, rufen nach Strafanzeigen und staatlicher Intervention.
In der Zwischenzeit regelt sich die Sache jedoch von selbst: Parteiausschluss, Jobverlust, politischer Selbstmord.
Was lernen wir daraus?
- Die GLP ist nicht liberal. Das wussten wir schon vorher – spätestens seit Jürg Grossen Ungeimpfte kennzeichnen wollte.
- Die Operation Libero behauptet von sich selbst, sie stehe für eine offene Gesellschaft und für Religionsfreiheit ein. Sie kämpfe gegen Hass und Hetze. Das Gegenteil ist der Fall.
- Mass-Voll kämpfte während Corona stark dafür, seine Meinung kund tun zu dürfen. Doch nun geht es ihnen anscheinend doch zu weit, wenn sich jemand mit einer anderen Ansicht in der Öffentlichkeit äussert. Obwohl selbst deswegen vor Gericht, lechzen sie nun nach der Gunst des strafenden Meinungsdiktators.
- Strafnormen im Stil von Art. 261 sind überflüssig, der Markt regelt es von selbst. Die Strafnorm gehört ersatzlos gestrichen.
Die Libertäre Partei ist bedingungslos für Meinungsfreiheit. Jeder soll sich nach eigenem Gutdünken ausdrücken dürfen, auch wenn es, wie im Fall Ameti, idiotisch ist. Verletzte Gefühle sind dabei kein Straftatbestandsmerkmal.
PS: Sanija ist herzlich eingeladen, einmal mit der LP schiessen zu kommen und sich gemeinsam für ein freiheitliches Waffenrecht inklusive dem “verdeckten Tragen” einzusetzen. Jedoch gelten bei uns die üblichen Sicherheitsanforderungen: Man muss sich seines Zieles sicher sein. Auch politisch.
Kontakt
Martin Hartmann, Präsident
martin.hartmann@libertaere-partei.ch
+41 78 860 60 73
Mit Art. 261 StGB meinen wir ebenfalls STGB261bis.
Gut auf den Punkt gebracht.
Man sollte aber auch den Symbolischen Charakter dieser Handlung Beachtung schenken. Und es nicht oberflächlich “Verletzung Religiöser Gefühle” abtun.
–> Maria mit Jesuskind symbolisiert auch eine Phase wo zwei Personen, Frau und Kind, Schutzbedürftig sind. Aber auch eine Zeit, die vielen Frauen viel Freude bereitet. Genauso auch den Unterschied zwischen Mann und Frau definiert.
Wem dies nicht zusagt, der hat bei uns alle Rechte und Möglichkeiten dies anders zu handeln. Es ist ein aggressiver Akt. Ich würde es als Hatecrime bezeichnen. (Ich persönlich bin gegen Hate-Crime Gesetzgebungen, aber Gesetze/Konzeptionen gelten für alle).
–> Symbolisieren tut der Akt auch etwas anderes: Es gibt politische Gruppierungen die effektiv Hass gegen traditionelle Familie/Kultur/Gesellschaft empfinden und so handeln. Haben Sie schonmal die Geburtenrate angeschaut welche immer tiefer sinkt? Vielleicht weil aggressiv gegen klassische Rollenbilder, Geschlechterdifferenzen politisiert wird? Man sollte mal die Augen öffnen: Frauen gebären keine Kinder mehr, Technische Hochschulen (typisches Männerding) sind leer. Vergleicht man zu den 1960er Jahren, ist es das Gegenteil von heute. Da läuft doch irgendwas falsch. – Vielleicht weil Personen gezielt “Gesellschaftspolitik” inklusive Strafrecht, schädigend für eine funktionierende Gesellschaft ausüben.
–> Wie gesagt, wer anders leben will, hat heute alle Freiheiten hierfür. Und ist rechtlich geschützt.
–> Es eröffnet auch die Debatte über Privatrecht. Wo fängt Privatsphäre an? Personen die sich absondern, private Veranstaltungen usw. besuchen und sich mit Symbolen, Handlungen und Äusserungen beleidigend empfunden werden, haben das Recht dies zu tun. Diese Freiheit hat man und gilt es zu schützen. Ist man aber eine öffentliche Person, die politische Inhalte und Narrativen publiziert und die Handlung selbst publiziert: Dann muss man damit rechnen, dass öffentlich darauf reagiert wird. Denn es tangiert auch den “Privaten Emotionalen Raum und tiefe Gefühle” anderer.
–> Bei “Kündigungen und Distanzierungen” von Personen die sich öffentlich zeigen, sollte man soweit korrekt sein, dass Personen spezifisch und innerhalb “ihres Kompetenzbereiches” beurteilt werden. z.B. Ein Mathematiker sollte nicht an der Wortwahl bemessen werden, sondern an der Korrektheit der Mathematik. Ein Automechaniker sollte man nicht wegen unkorrekten Astrophysikalischen Betrachtungen diffamieren, sondern für sein Know How im Fahrzeugbereich bemessen. – In diesem Falle ist es aber klar, es handelt sich um eine Person aus der Kommunikationsbranche welche explizit darin geschult ist Symbole zu verstehen und direkt in diesem Kontext zu bemessen ist. Der Fall ist also klar.
Gruss