JA zur Nachhaltigkeitsinitiative

Parole für die eidgenössische Abstimmung vom 14. Juni 2026

Die Libertäre Partei empfiehlt nach intensiven Diskussionen ein Ja zur Nachhaltigkeitsinitiative («Keine 10-Millionen-Schweiz!»). Was auf den ersten Blick wie ein Widerspruch zum libertären Ideal des freien Personenverkehrs wirkt, erweist sich bei näherer Analyse nach Ansicht der Mehrheit der Mitglieder als notwendiger Schutz von Eigentumsrechten. Solange der Staat den öffentlichen Raum monopolisiert und die Zuwanderung in den Sozialstaat forciert, ist die Begrenzung der Migration ein Akt der politischen Notwehr für die hiesigen Steuerzahler. Obwohl die Initiative Schwachstellen enthält und unser Ja nicht als Begeisterung zu verstehen ist, halten wir die Vorlage für vertretbar.

Die anstehende Abstimmung hat in der Libertären Partei zu intensiven Diskussionen geführt. Aus dieser Sicht ist im Hinblick auf die Parolenfassung etwas auszuholen. Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Libertäre Partei, wie der Name bereits sagt, als Partei positioniert hat. Bei der Gründung der damals noch als up!schweiz auftretenden Vorgängerin im Jahr 2014 stellte sich nämlich die Frage, ob man als mehr oder weniger unpolitischer Think Tank auftreten oder sich nicht doch die Form einer Partei geben wollte.

Schliesslich entschieden wir uns für Letzteres. Dies mit der Begründung, dass die Form der Partei in der Schweizer Öffentlichkeit bekannt und etabliert ist und sich durch die Teilnahme am politischen Diskurs und an Wahlen die Möglichkeit ergibt, unsere freiheitlichen Ideen zu verbreiten, indem sie mit realpolitischen Fragen verknüpft werden können.

Die Parteiform hat nun aber zur Folge, dass wir uns oft mit Fragen konfrontiert sehen, auf die aus freiheitlicher Sicht keine Antwort so richtig zu passen scheint, weil in dem System, das wir befürworten, sich eine solche Frage gar nicht stellen würde. Mit anderen Worten wird in den meisten Abstimmungen nur über das «Wie» einer staatlichen Aufgabe abgestimmt, nicht über das «Ob». Ein Beispiel hierzu war die Bargeldinitiative. Aus libertärer Sicht sind wir gegen die staatliche Überwachung, die durch die Abschaffung von Bargeld massiv erleichtert würde. Andererseits kritisieren wir auch das gegenwärtige Fiatgeldsystem, das durch eine Initiative weiter zementiert wird.

Im Spannungsfeld zwischen Ideologie und Realpolitik

Gerade weil es oft keine ideologisch «richtige» Antwort auf eine Abstimmungsfrage gibt, ist es für uns stets wichtig, eine ausführliche Begründung zu liefern und auch auf den genannten Spagat zwischen Ideologie und Realpolitik hinzuweisen.

Wenn es um eine konkrete Vorlage geht, ist immer eine Abwägung vorzunehmen. Dies kann darauf hinauslaufen, dass wir die am wenigsten freiheitsfeindliche Lösung wählen, sofern sie überhaupt existiert. Hier sind gerade bei einem Paket von Massnahmen die einzelnen Teile einander gegenüberzustellen. Es kann sein, dass eine Vorlage, die in einem Teilbereich mit einem unliberalen Makel behaftet ist, in der Gesamtsicht zu mehr Freiheit führt, weil die Bereiche, in denen sie eine Verbesserung herbeiführt, überwiegen.

Die Nachhaltigkeitsinitiative ist aus libertärer Sicht eine besondere Knacknuss. Der Initiativtext strotzt vor staatlicher Einmischung. Der Bundesrat kann, stellt sicher; Bund und Kantone treffen Massnahmen. Die Vorlage baut staatliche Kompetenzen aus und beschränkt den aus freiheitlicher Sicht an sich wünschenswerten freien Personenverkehr.

Die libertäre Idealvorstellung

Ein Teil der Libertären argumentiert, dass der Staat durch die Beschränkung des Personenverkehrs und die Steuerung der Zuwanderung ultimativ die Rechte der Ansässigen beschränke, indem er faktisch vorschreibe, wer mit wem Geschäfte machen dürfe. Mit anderen Worten verbiete man in der Konsequenz einem hiesigen Immobilieneigentümer, seinen Wohnraum an eine Person aus dem Ausland zu vermieten oder zu verkaufen, oder einem Unternehmer, einen Ausländer einzustellen.

Eine solche Sichtweise ignoriert jedoch nach einer anderen Ansicht die Externalitäten. Eine von aussen in eine Gesellschaft kommende Person nimmt in der Regel auch die Infrastruktur der Gemeinschaft in Anspruch, indem sie sich beispielsweise den gemeinsam genutzten Raum beansprucht. In einer völlig staatenlosen Gesellschaft, die sich manche Libertäre wünschen, wäre es an den jeweiligen Privateigentümern, entsprechende Regeln oder Beschränkungen festzulegen. Auch in einer freien Privatstadt dürfte es Bestimmungen geben, wer die gemeinsam genutzten Einrichtungen wann und in welcher Weise verwenden darf.

Nun leben wir jedoch nicht in einer staatenlosen Gesellschaft sondern in der real existierenden Schweizerischen Eidgenossenschaft. Wir können noch lange über deren Berechtigung, Sinn oder Zweck diskutieren, aber wie eingangs erwähnt hat sich die Libertäre Partei dazu entschieden, sich realpolitisch zu engagieren und als Partei zu positionieren. Die Schweiz, wie sie heute ist, ist somit eine Prämisse, unter der wir unsere Parolen zu fassen haben.

Präsenz des Staates und «kollektiviertes Privateigentum»

Aus libertärer Sicht verändert die Präsenz des Staates die Diskussion entscheidend. Nun ist eben nicht alles Privateigentum, sondern es gibt staatliche Infrastruktur, die gemeinsam genutzt und verwaltet wird. Der libertäre Ökonom Hans-Hermann Hoppe spricht hier von öffentlichem Eigentum.1 Bisweilen wird versucht, diesen Begriff zu entkräften, indem behauptet wird, es könne sich nicht um Eigentum handeln, weil man seinen «Anteil» nicht verkaufen könne. Dieser sachenrechtliche Einwand spielt indes keine Rolle; entscheidend ist, dass in Analogie zu einem Verein oder einer Genossenschaft ein gemeinsam genutztes Vermögen besteht, über das die Mitglieder gemeinsam entscheiden.

Der real existierende Staat monopolisiert den öffentlichen Raum, den die Schweizer Steuerzahler finanziert haben. Aus der «reinen» libertären Perspektive handelt es sich bei diesem öffentlichen Raum letztlich um ein zwangsweise kollektiviertes Privateigentum der Bürger. Solange es dieses gibt, ist es also legitim, dass die Bürger über die Nutzung entscheiden und sich gegen die Verletzung des gemeinsam genutzten Vermögens durch den Staat wehren.

Eine ähnliche Sichtweise findet sich bei Rothbard (1994): «However, on rethinking immigration on the basis of the anarcho-capitalist model, it became clear to me that a totally privatized country would not have “open borders” at all. If every piece of land in a country were owned by some person, group, or corporation, this would mean that no immigrant could enter there unless invited to enter and allowed to rent, or purchase, property. A totally privatized country would be as “closed” as the particular inhabitants and property owners desire. It seems clear, then, that the regime of open borders that exists de facto in the U.S. really amounts to a compulsory opening by the central state, the state in charge of all streets and public land areas, and does not genuinely reflect the wishes of the proprietors.»2

Im Kontext der Nachhaltigkeitsinitiative ist dies besonders deutlich. Die Überlastung der gegenwärtigen Infrastruktur ist offensichtlich, wenn die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte betrachtet werden. Dies äussert sich nicht nur im Platzmangel, sondern in der spürbaren Qualitätsminderung und Kostensteigerung der staatlich verwalteten Güter. Für diejenigen, die mit ihrem Steuergeld diese Infrastruktur massgeblich finanziert haben, bedeutet dies eine stetige Verwässerung ihres Nutzens. Die Bürger der Schweiz als gemeinsame Berechtigte dürfen somit über die Modalitäten der Nutzung bestimmen; alles andere wäre eine Verletzung ihres Anspruchs. 

Mises: Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse

Auf ein anders gelagertes Konfliktpotenzial weist Ludwig von Mises (1927) hin. Er schreibt in seinem Werk Liberalismus (1927) wörtlich: «Einmütig aber fürchtet die ganze Nation die Überflutung durch die Fremden. Sie fürchtet, daß sie einmal in ihrem Lande in die Minderzahl gedrängt werden könnte, und daß sie dann alle jene Schrecken der nationalen Verfolgung erdulden müßte, denen z. B. heute die Deutschen in der tschechoslowakischen Republik, in Italien, in Polen ausgesetzt sind. Man kann nicht bestreiten, daß diese Befürchtungen berechtigt sind. Bei der Machtfülle, die dem Staate heute zu Gebote steht, muß die nationale Minderheit von der andersnationalen Mehrheit das Schlimmste befürchten. Solange der Staatsapparat bei der Machtfülle belassen wird, die er heute hat und die ihm von der öffentlichen Meinung heute zuerkannt wird, ist es ein entsetzlicher Gedanke, in einem Staate leben zu müssen, dessen Regierung in der Hand Angehöriger einer anderen Nation ist. Es ist fürchterlich, in einem Staate zu leben, in dem man auf Schritt und Tritt der – sich unter dem Scheine der Gerechtigkeit verbergenden – Verfolgung durch eine herrschende Mehrheit ausgesetzt ist. Es ist fürchterlich, schon in der Schule wegen seiner Volkszugehörigkeit zurückgesetzt zu werden und vor jeder Gerichts- und vor jeder Verwaltungsbehörde Unrecht zu behalten, weil man nicht der herrschenden Nation angehört.»3

Auf die Initiative übertragen liesse sich aus libertärer Sicht also durchaus die Position vertreten, dass in Anbetracht der ausgeprägten staatlichen Befugnisse der Schweiz eine unkontrollierte Zuwanderung zu einer Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse zum Nachteil der bestehenden Gesellschaft führen würde und dass die Vorlage versucht, hier Abhilfe zu schaffen. Speziell in der Schweiz mit ihrer Tradition kommt hinzu, dass eine so rasche Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung unsere politische Kultur der Eigenverantwortung untergraben kann. Das ist gerade dann der Fall, wenn ein grosser Teil der Zuwanderung aus stark etatistisch geprägten Systemen stammt, in denen ein paternalistischer Staat als normal gilt. Nicht selten sieht man «Staatsflüchtlinge» aus umliegenden Ländern in die Schweiz ziehen, nur um dann hierzulande exakt diejenigen Forderungen zu stellen, die überhaupt erst zur Misere in ihrer Heimat geführt haben.

Souveränitätsgewinn gegenüber der EU

Andere Befürworter der Initiative weisen schliesslich auf einen möglichen Souveränitätsgewinn gegenüber der Europäischen Union hin. Die gegenwärtige Situation mit dem Freizügigkeitsabkommen entspricht in keiner Weise dem Ideal des libertären Freihandels, vielmehr besteht eine Kopplung an den stark ausgebauten Sozialstaat. In der Annahme der Initiative und der möglichen Kündigung des Freizügigkeitsabkommens kann damit ein Gewinn an Autonomie und eine Rückkehr zu mehr Freiheit gesehen werden.

Auch aus diesen Überlegungen hat sich die Libertäre Partei für eine Ja-Parole zur Nachhaltigkeitsinitiative entschieden. Die Zuwanderung hat in den vergangenen Jahrzehnten ein sehr hohes Niveau erreicht. Damit stehen verschiedene handfeste Probleme und Freiheitseinbussen im Zusammenhang. Wie Milton Friedman treffend bemerkte, sind offene Grenzen in Kombination mit einem ausgebauten Wohlfahrtsstaat nicht praktikabel. Die aktuelle Zuwanderung führt zu einer ständigen Umverteilung zulasten der hiesigen Steuerzahler. Und damit nicht genug: Je stärker die Bevölkerung wächst und auf engem Raum zusammenlebt, desto lauter werden die Rufe nach neuen staatlichen Eingriffen in den Markt wie zum Beispiel Mietpreiskontrollen. Statt, wie vielfach behauptet, den Wohlstand universell zu fördern, führt die Migration im aktuellen etatistischen System zu einer immer höheren Regulierungsdichte.

Kein Ja aus Begeisterung

Auch wenn wir eine Kontrolle der Zuwanderung in diesem Sinne für vertretbar halten, bestehen dennoch starke Vorbehalte über die aktivere Rolle des Staats. Das Ja erfolgt somit nicht aus Begeisterung für neue staatliche Kompetenzen, sondern vielmehr als Akt der Notwehr. Die staatlich forcierte Migration bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des erzwungenen Sozialstaats stellt aktuell die eigentliche Aggression gegen das Eigentum und die Freiheit der Bürger dar.  Ein Ja ist daher ein pragmatischer Schritt zur Begrenzung dieses Schadens mit dem Ziel, langfristig bessere, freiheitlichere Lösungen zu erreichen.

Aus libertärer Sicht wäre es wünschenswert, dass sich solche Fragen gar nicht stellen müssten. Während eine völlige Abkehr von der staatlich geprägten Landschaft in nächster Zeit und realpolitisch kaum realistisch ist, so wäre es dennoch überlegenswert, die Steuerung der Zuwanderung weniger von staatlichen Akteuren abhängig zu machen.

Freiheitlichere Alternativen

Statt dem gegenwärtigen Automatismus, der Zugewanderten einen staatlichen Anspruch auf unsere Infrastruktur und Sozialleistungen gewährt, wäre aus unserer Sicht ein Bürgenprinzip angebrachter. Wer jemanden aus dem Ausland einlädt, egal ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt, soll zumindest für eine gewisse Zeit die volle Verantwortung für den Eingeladenen übernehmen, insbesondere auch die Kosten.

Weiter stehen wir für eine stärkere Dezentralisierung ein. Entscheiden soll, wer direkt betroffen ist, also Gemeinden und lokale Akteure. Damit soll verhindert werden, dass gewissermassen von «oben herab» über die Zuwanderung bestimmt und diese den einzelnen Gebieten aufgezwungen wird.

  1.  Hoppe, H.-H. (1998). The Case for free trade and restricted Immigration. Journal of Libertarian Studies, 13 (2), 221–233. ↩︎
  2. Rothbard, M. (1994). Nations by consent: Decomposing the nation-state. Journal of Libertarian Studies, 11 (1), 1–10. ↩︎
  3.  Mises, L. v. (1927). Liberalismus. Gustav Fischer. ↩︎

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