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Mitgliederversammlung: Freunde der Verfassung
4. Mai 2024 @ 14:00 - 17:00
Free
Art. 22 Versammlungsfreiheit
1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.