Ja zum E-ID-Gesetz

up! empfiehlt die Ja-Parole zum E-ID-Gesetz. Eine Gesetzesgrundlage für eine rechtskräftige digitale Identität ist sinnvoll, da eine solche E-ID das Potenzial hat, die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften zu vereinfachen und damit Regulierungskosten zu senken.

Ordnungspolitisch sinnvoll ist auch, dass die konkreten ID-Produkte von Drittanbietern (Kantone, Gemeinden oder Privaten) angeboten werden können, da ein solcher Wettbewerb Anreize für Innovationen und Kundenfreundlichkeit setzt.

Gleichzeitig ermöglicht er es, dass Konsumenten mit verschiedenen Einschätzungen von Vertrauenswürdigkeit (gegenüber privaten oder staatlichen Anbietern) unterschiedliche Produkte nachfragen können. Wenn etwa die Befürworter des Referendums ihre Daten lediglich staatlichen Organisationen anvertrauen wollen, so steht ihnen das mit dem E-ID-Gesetz frei; anderen zu verbieten, für die E-ID private Anbieter zu nutzen, ist abzulehnende Bevormundung.