Grundprinzipien

Die vier Grundprinzipien Selbsteigentum & Selbstbestimmung, Nichtaggressionsprinzip, Eigenverantwortung & Freiheit und Recht sind der Kern unserer Philosophie.

Grundsatzpapier und Philosophie des Liberalismus:

Dieses Papier dient der Erläuterung der moralisch-philosophischen Grundlagen der Libertären Partei. Es dient als Richtschnur für die Positionen der Partei und soll Interessenten und neuen Mitgliedern näherbringen, wofür die Libertäre Partei einsteht.


A. Selbsteigentum und Selbstbestimmung

„Wenn ein Mensch das Recht auf Eigentum an sich selbst hat, auf die Lenkung seines Lebens, so muss er in der Realität ein Recht auf Erhalt seines Lebens haben, sich mit seinem Besitz auseinanderzusetzen und ihn umzuwandeln. Er muss in der Lage sein, das Land, auf dem er steht, und dessen Ressourcen zu besitzen und zu benutzen.“

Murray N. Rothbard, Ethik der Freiheit

Jeder Mensch ist Eigentümers seines Körpers. Daraus ergibt sich, dass auch jeder Mensch Eigentümer dessen ist, was er mit seiner Arbeitsleistung erarbeitet oder gegen Erarbeitetes eintauscht.

Selbsteigentum bedeutet, dass jeder Mensch über sich selbst und sein Eigentum vollständig frei verfügen kann, solange dabei keinem Anderen oder dessen Eigentum Schaden zugefügt wird. Selbsteigentum und Selbstbestimmung sind damit untrennbar miteinander verbunden.

B. Nichtaggressionsprinzip

„Um eine wahrhaftig freie Gesellschaft zu erreichen, ist es nötig, die Idee der Initiierung von Zwang zu verstehen und zu verwerfen. Dem Staat auch nur ein wenig Zwang zuzugestehen, ist ein gefährliches Zugeständnis.“

Ron Paul, Abschiedsrede zum Rücktritt aus dem US-Kongress

Kein Mensch darf Menschen besitzen oder über einzelne oder alle mit dem Selbsteigentumsrecht eines anderen Menschen verbundenen Befugnisse verfügen. Keinem Menschen und keiner Gruppierung steht es zu, Menschen mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zu etwas zu zwingen und dadurch in ihrem Selbsteigentum einzuschränken.

Eine solche Herrschaft von Menschen über Menschen lehnen wir ungeachtet ihrer Begründung ab. Wem Gewalt widerfährt oder direkt droht, ist berechtigt, sich zu verteidigen.

Dieses Nichtaggressionsprinzip ist die wichtigste Regel des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie ist als „Goldene Regel“ Grundlage aller Weltreligionen und allen ernstzunehmenden Ethiklehren. Das Prinzip gilt ausnahmslos für alle: Menschen, Unternehmen, Staaten und jegliche anderen Organisationsformen.

C. Eigenverantwortung

„Die Art von erzwungener Verantwortung, sich „gewissen Forderungen“ nicht zu widersetzen, müssen wir als Liberale […] zurückweisen. Verantwortung kann […] nur in Freiheit übernommen werden, und es ist ein Eingriff in die Freiheit des anderen, wenn man ihn gegen seinen Willen für etwas verantwortlich macht. Freiheit sollte zwar […] immer auch die Freiheit des anderen meinen, aber Verantwortung müssen wir – wenn immer möglich – selber tragen.“

Robert Nef, Keine Freiheit ohne Verantwortung – keine Verantwortung ohne Freiheit

Aus dem Selbsteigentum ergibt sich, dass jeder Mensch für die Folgen seines Handelns verantwortlich ist. Diese Verantwortung kann nicht auf andere übertragen werden, so- fern diese der Übertragung nicht zustimmen.

Jemandem gegen seinen Willen „Verantwortung“ für seine Mitmenschen aufzubürden, aus der sich allerlei Zwänge ergeben, hat hingegen nichts mit dem ursprünglichen Beg- riff der Verantwortung zu tun, sondern ist eine moderne Version der Sippenhaft.

D. Freiheit & Recht

Je mehr Verbote und Beschränkungen das Reich hat, desto mehr verarmt das Volk. Je mehr Gesetze und Verordnungen kundgemacht werden, desto mehr Diebe und Räuber gibt es.

Lao-Tse, Tao Te King

Der Freiheitsbegriff hat umgangssprachlich viele Facetten. In der Regel wird unterschieden zwischen dem negativen Freiheitsbegriff („Freiheit von Zwang“) und dem positiven Freiheitsbegriff („Freiheit durch“). Die Problematik des positiven Freiheitsbegriffes ist, dass ein Anrecht auf die Leistung anderer (z.B. Sozialhilfe) immer auch eine Einschränkung der anderen (z.B. Zahlungszwang) verursacht und das Ausmass eines Anspruches nicht sauber beschränkt werden kann. Wer dem positiven Freiheitsbegriff folgt, muss den negativen Freiheitsbegriff negieren, was mit einer liberalen Auffassung nicht vereinbar ist.

Wir bekennen uns deshalb zum negativen Freiheitsbegriff, wonach die Freiheit des Einzelnen ihre Grenzen nur dort haben kann, wo sie die (negative) Freiheit eines Anderen einschränkt.

Die einzige Entität, welche naturgegebene Rechte besitzt, ist das Individuum. Es handelt sich dabei explizit um das Recht, keine Aggression gegen das eigene Leben, die eigene Freiheit und auf das eigene Eigentum zu erfahren. Alle anderen Institutionen und Organisationen können nur insofern Rechte besitzen, wie sie diese als abgeleitete Individualrechte delegiert erhalten.