Zürcher Bodengesetz wird aufgeschoben

Die Unabhängigkeitspartei des Kantons Zürich (up!zh) hat einen Teilerfolg vor Bundesgericht erzielt. Die liberale Partei hatte eine Beschwerde gegen das neue Zürcher Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) eingereicht. Nun hat das Bundesgericht der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das Gesetz kann somit 2021 noch nicht in Kraft treten. 

Die Unabhängigkeitspartei hatte die Beschwerde eingereicht, weil das Gesetz zu unnötiger Bürokratie und Regulierung führt. Die Verfügung ist noch noch keine Indikation ob die Partei auch inhaltlich Erfolg haben wird. Dies wird sich voraussichtlich erst im 2021 entscheiden.